Schuldig oder nicht schuldig – eine Frage der Formulierung

Wer meine Fernsehgewohnheiten kennt, der weiß, dass ich ein regelmäßiger arte-Themenabend-Seher bin. In der vorigen Woche liefen einige Dokumentationen zum Thema Lebensmittel. In einer davon war eine sehr interessante Aussage eines Firmensprechers. Weniger wegen dem Inhalt, als vielmehr wegen der langen Pause, die er an einer bestimmten Stelle machte. Es ging um Fertignahrungsmittel und der Satz lautete wörtlich:
Der Geschmack, der bei der Haltbarmachung des Lebensmittels… (lange Pause) verschwunden ist…
Was habe ich bei dieser Pause gedacht? Ich dachte an die Verlängerung des Satzes mit „verloren gegangen ist“. Wie wahrscheinlich die meisten Leute. Warum aber hat der PR-Mensch dies nicht getan und sich stattdessen nach langer Überlegung für verschwunden entschieden?
Der Unterschied liegt darin, ob der Lebensmittelhersteller eine Schuld an der verschlechterten Produktqualität hat. Wenn „etwas“ verloren gegangen ist, muss dieses „etwas“ irgendjemand verloren haben. Ein Journalist könnte jetzt eventuell fragen, ob man den Verlust nicht verringern oder gar völlig eliminieren könnte – zum Beispiel durch Verzicht auf ein klein wenig Gewinn.
Wenn aber der Geschmack oder gute Bestandteile auf magische Art und Weise verschwinden, dann kann niemand etwas dafür. Es gibt keine Schuldigen, nicht einmal Verursacher, und jedes Nachdenken über dieses Thema ist von vornherein reine Zeitverschwendung.

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