Da ich diese Grundlagen insbesondere gegenüber Nicht-Piraten wiederholen muss, werde ich sie jetzt einmal möglichst kompakt (was leider nicht sehr kompakt ist) niederschreiben. Natürlich dürfen sich auch altgediente Piraten und Piratenneulinge daran bilden 😉 Fragen, Anmerkungen und Wünsche gern in den Kommentaren.
Es ist immer viel vom Urheberrecht die Rede. Doch es gibt nicht ein Urheberrecht. Die wichtigste Unterscheidung überhaupt ist die zwischen dem Copyright (in England entstanden und v.a. in den USA wichtig) und der Kombination Urheberrecht + Verwertungsrechte (in Frankreich entstanden, Kontinentaleuropa).
Fangen wir mit der Entstehung des Copyrights an.
Entstanden ist dieses in England. Die Krone vergab sogenannte Patente (damals noch im Sinne von Urkunde) an die Buchdruckergilde von London (London Stationers‘ Company). Ein Buchtitel musste von den Druckern registriert werden und erlaubte dann einem Drucker den exklusiven Druck des Buches – also ein Monopol. Das Copyright entstand also als ein Kopier-verhinderungsrecht der Verlage, die Urheber hatten damit überhaupt nichts zu tun.
Dieses Monopol war aber noch kein Gesetz und ließ sich nur gegenüber anderen Gildenmitgliedern durchsetzen. Es waren aber nicht alle Buchdrucker auch Mitglied in der Gilde. Dank dem, was man heute Lobbyarbeit nennen würde, änderte sich das 1557.
Mit der Charter Mary wurde das Monopol der Buchdruckergilde auf alle Drucker erweitert und der Gilde das Recht zugestanden, „illegale“ Bücher zu zerstören. Ziel der Charter war es nicht einmal, die Investitionen der Drucker zu schützen. Wie so oft waren hier für die Krone Geld und Macht entscheidend: einmal die Gebühren für das Gildenprivileg, zum anderen die Möglichkeit der Zensur. Wie alle Monopole hatte auch dieses deutliche negative Wirkungen.
Aus diesem Grund erließ Königin Anne 1710 den Copyright Act 1709 (kurz: Statute of Anne; lang: An Act for the Encouragement of Learning, by vesting the Copies of Printed Books in the Authors or purchasers of such Copies, during the Times therein mentioned ). Wie man am Langtitel schon sehen kann, war das Ziel der Fortschritt des Lernens. Für diesen Zweck enthielt das Gesetz ausbalancierte Regelungen. Das Druckmonopol, das Copyright, konnte vom Autor (nicht mehr vom Drucker) für 14 Jahre eingetragen und noch einmal um 14 Jahre verlängert werden. Die Eintragung stellte sicher, dass der Autor auffindbar war. Zugleich wurde explizit gesagt, dass nach dieser Zeit das Buch frei verfügbar wurde („Public Domain“), und zudem mussten Kopien des Buches an Universitätsbibliotheken geliefert werden.
Mit der Statute of Anne lief aber auch 1731 der Monopolschutz der Buchdruckergilde auf ihre bisherigen Bücher aus. Das Resultat war das gleiche wie bei Tauschbörsen und der Musikindustrie: es begann der 30 Jahre andauernde (rechtliche) „battle of the booksellers“ (Kampf der Buchverkäufer). Lange Sache kurz gemacht, meinte die Gilde, dass ihr weiterhin Monopolrechte zustanden. Im House of Lords, in dem 1774 schließlich die Entscheidung fiel, wurden Argumente gegen diese Ansicht angebracht, die auch heute noch aktuell sind.
Die immer weitere Verlängerung würde nur dem Profit der Gilde dienen, aber weder den Autoren, noch der Gesellschaft, dem Handel oder dem Lernen.
Das Wissen würde eingeschlossen bleiben.
Die Preise würden ansteigen, bis die Öffentlichkeit nicht mehr wäre als Sklaven.
Die Statute of Anne galt nicht für die amerikanischen Kolonien, so dass diese eine eigene Gesetzgebung erließen. Diese, 1790 erlassen, war allerdings zu einem großem Teil eine „Raubkopie“ der Statute of Anne, einschließlich des Copyright-Rechts für 2×14 Jahre. Gleiches galt für Patente (im heutigen Sinn). Diese Zeitdauer mit eingebautem Ablauf wurde nicht zuletzt deswegen übernommen, weil das Copyright den Verfassungsvätern bereits als Zensurinstrument bekannt war. Daher banden sie das Copyright auch ausdrücklich an einen Zweck. Der Oberste Gerichtshof (auch) dazu: „Die unmittelbare Wirkung unseres Copyright-Gesetzes ist es, dem „Autoren“ ein faires Einkommen für seine kreative Arbeit zu sichern. Doch das eigentliche Ziel ist es, durch diesen Anreiz die künstlerische Kreativität zum Wohle der breiten Öffentlichkeit anzuspornen.“ (Loren, 2000)
Fortsetzung folgt: Änderungen in der Neuzeit; das Mickey Mouse Gesetz
————
Zur Einführung in das Urheberrecht:
Audio: http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/lehre/podcasts/podcast-urherberecht
Fast alle Informationen dieses Blogeintrages finden sich in dem Buch „Freie Software“ der Bundeszentrale für politische Bildung, das ich jedem, der sich für die Entstehung der Urheberrechte interessiert, nur wärmstens empfehlen kann. Auch verfügbar als .pdf-Download von hier:
http://freie-software.bpb.de/
4 Kommentare zu Urheber, Verwerter, Copyright; Teil 1: Copyright